Ein Rücktritt der gebuchten Leistung muss schriftlich per Post oder E-Mail erfolgen und wird wirksam am Tage des Posteingangs respektive Zustellung der E-Mail. Verbraucher (gem. § 13 BGB) haben ein gesetzliches Widerrufsrecht, welches innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen werden kann. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Bei kurzfristigen Anmeldungen, weniger als 14 Tage vor Kurs-/Reisebeginn, entfällt das Rücktrittsrecht. Umbuchungen sind hierbei nicht mehr möglich.
Der Widerruf ist zu richten an:
Flugschule Markus Milz | Inhaber Markus Milz
Salzweg 37, 87527 Sonthofen
info@flugschule-milz.de
Rücktritt des Veranstalters (Flugschule Markus Milz)
Der Veranstalter kann ohne Einhaltung einer Mindestfrist aufgrund nicht erreichen der Mindestteilnehmeranzahl oder aufgrund höherer Gewalt Kurse oder Reisen absagen. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht oder kann die Reise nicht durchgeführt werden, so wird seitens des Veranstalters ein Ersatztermin angeboten. Sollte eine Terminfindung innerhalb der 12 Monatsfrist seitens des Teilnehmers nicht möglich sein, so kann auf explizite Anforderung die geleistete Kursgebühr zurückerstattet werden. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für evtl. entstandene Kosten wie gebuchte Übernachts- und oder Reisekosten. Ebenfalls schließt der Veranstalter weitere Ansprüche die aufgrund einer Kurs- oder Reiseabsage entstanden sind explizite aus.
Weisungsbefugnis
Den Anweisungen des Flugschulpersonals oder deren Erfüllungsgehilfen sind Folge zu leisten. Eine Zuwiderhandlung führt zum ganz- oder teilweisen Ausschluss der Kurs- oder Reiseteilnahme.
Haftungsausschluss
Die Haftung der Flugschule Markus Milz, ihrer Fluglehrer, -Assistenten und ihres Personals für Schäden des Flugschülers, die in Folge einfacher Fahrlässigkeit entstehen, ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt unabhängig von Schadensursache und Schadenshergang, sowie dessen Art und Höhe. Der Veranstalter haftet nicht bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Eigentums des Kursteilnehmers. Für alle Teilnehmer besteht über den Veranstalter eine Haftpflichtversicherung. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Zur Minimierung des Sportverletzungsrisikos bei Start und Landung empfehlen wir hohes, festes, knöchelstützendes Schuhwerk und den Witterungsverhältnissen angemessene Kleidung.
Schäden und Verlust der Ausrüstung
Beschädigungen an Ausrüstungsgegenständen der Flugschule Markus Milz sind vom Teilnehmer bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu tragen.
Versicherungen
Die Fluggeräte der Flugschule Markus Milz sind haftpflichtversichert. Bei der Benutzung von Schulschirmen ist der Schüler entsprechend den Vorschriften des Luftverkehrsgesetztes bis 1,28 Mio. Euro Schadenssumme haftpflichtversichert. Jeder Fluglehrer kann einen Schüler bei Nichteinhaltung einer Lehranweisung oder wegen mangelnder Befähigung von der weiteren Teilnahme ausschließen. Bei Beschädigung von Schulungsschirmen ist der Schüler nur dann zur Zahlung verpflichtet, wenn die Beschädigung auf Grund eines Verstoßes gegen die Lehranweisung entstanden ist. Der besondere Risikogehalt des Gleitschirmfliegens macht trotz Abschluss einer Fluglehrerhaftpflicht- und Gerätehaftpflichtversicherung durch die Schule folgende Haftungsregelung notwendig:
Die Schule, ihre Gesellschafter und ihr Personal haften für Unfall- und Unfallfolgeschäden nur soweit, als eine Versicherung (ohne bei den Genannten für den Schaden Rückgriff zu nehmen) für den Schaden aufkommt. Jede darüberhinausgehende Haftung der oben Genannten ist für Schäden des Schülers ausgeschlossen und wird für Schäden Dritter vom Schüler übernommen. Der Haftungsausschluss gilt unabhängig vom Rechtsgrund, Zeitpunkt des Schadenseintritts, der Person des Schädigers und des Geschädigten, Zustand der Haltung des Schädigenden bzw. des schädigenden Ereignisses sowie deren Ursachen und Art. Der Haftungsausschluss gilt auch bei grober Fahrlässigkeit des oben Genannten. Wiederbeschaffungskosten für Verlorengegangenes sowie Reparaturkosten für fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden an Schul- /Leihgeräten übernimmt der Kursteilnehmer.
Der Krankenversicherungsschutz besteht weiter. Gleitschirmfliegen ist nicht als so genannte Gefahrensportart eingestuft. Zusätzliche persönliche Versicherungen, wie Unfall- oder Lebensversicherung sind über die neue Aktivität zu informieren. Bei bestehenden Versicherungen wird dies in der Regel widerspruchslos akzeptiert. Bei der Unfallversicherung sind jedoch Mehrbeiträge für Flugsport zu bezahlen. Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr.
Bildnachweis
Die Teilnehmer der Flugschule Markus Milz gestatten die von den Fluglehrern, Guides und anderen Erfüllungsgehilfen gemachten Fotos und Videos von den Teilnehmern in den sozialen Netzwerken und Bildergalerien zu posten. Diese Genehmigung kann jederzeit vom Teilnehmer mündlich oder schriftlich widerrufen werden. Sollte ich einen Veröffentlichung der Bilder oder Videos nicht wünschen, ist dies dem Kursleiter vor der jeweiligen Veranstaltung mitzuteilen.
Teilnehmer AGB
Die Flugschule Markus Milz ist berechtigt, den Ausbildungsvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, z. B. bei mangelnder fliegerischer Eignung des Flugschülers und/oder der Gefährdung eigenen Gesundheit des Auszubildenden, Verstoß des Schülers gegen luftfahrtrechtliche Vorschriften, oder bei Verstoß gegen Anweisungen des Flugschulpersonals oder deren Erfüllungsgehilfen. Die Teilnehmer/in bestätigt, dass zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns sowie während der Ausbildung keine Schwangerschaft besteht, da eine Ausbildung aus luftrechtlicher Sicht bei Schwangerschaft ausgeschlossen ist. Die Servicepauschale bei extern erworbener Ausrüstung beträgt 200 Euro.